Kirche Tägerwilen und Gottlieben mieten
Die Ansätze basieren auf der Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Abgeltung von kirchlichen Diensten zwischen Kirchgemeinden vom 30. November 2015. Die entsprechenden Artikel werden in Klammern aufgeführt.
Das Formular zur Reservierungsanfrage der Kirchen und die Gebührenordnung finden Sie ganz unten auf dieser Seite.
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Trauung (§ 8, 9 und 10)
Bei Brautpaaren, die eine kirchliche Trauung in der Kirchgemeinde Tägerwilen-Gottlieben in Anspruch nehmen, ihren Wohnsitz jedoch in einer anderen Kirchgemeinde des Kantons haben, erfolgt die Rechnungstellung an die Kirchgemeinde des Wohnsitzes, den das Brautpaar zum Zeitpunkt der kirchlichen Trauung hat.
Bei Brautpaaren, die den Wohnsitz ausserhalb des Kantons haben oder von denen beide nicht der evangelischen Konfession angehören, erfolgt die Rechnungstellung direkt an das Brautpaar.
Kirchenbenützung inkl. Mesmerdienst und Reinigung: CHF 500,-
Organist/in wird nach Aufwand gemäss Besoldungsrichtlinien entschädigt.
Übernehmen Pfarrer oder Pfarrerinnen die Durchführung einer Trauung, zu der sie nicht verpflichtet wären, haben sie sich direkt mit dem Brautpaar über eine allfällige Entschädigung zu verständigen.
Bei Brautpaaren, die den Wohnsitz ausserhalb des Kantons haben oder von denen beide nicht der evangelischen Konfession angehören, erfolgt die Rechnungstellung direkt an das Brautpaar.
Kirchenbenützung inkl. Mesmerdienst und Reinigung: CHF 500,-
Organist/in wird nach Aufwand gemäss Besoldungsrichtlinien entschädigt.
Übernehmen Pfarrer oder Pfarrerinnen die Durchführung einer Trauung, zu der sie nicht verpflichtet wären, haben sie sich direkt mit dem Brautpaar über eine allfällige Entschädigung zu verständigen.
Abdankung/Beerdigung (§ 12, 13 und 14)
Bei Abdankungsfeiern für Verstorbene, die Mitglieder der Evangelischen Landeskirche Thurgau gewesen waren, ihren letzten Wohnsitz aber nicht in Tägerwilen oder Gottlieben hatten, stellt die Kirchenpflege des Abdankungsortes Rechnung an die Kirchgemeinde des Wohnsitzes des Verstorbenen.
Bei Abdankungsfeiern für Verstorbene ohne Konfession, einer anderen Konfession oder mit letztem Wohnsitz in einem anderen Kanton, stellt die Kirchgemeinde Tägerwilen-Gottlieben die Rechnung an die Angehörigen des Verstorbenen.
Kirchenbenützung inkl. Mesmerdienst und Reinigung: CHF 500,-
Findet die Abdankung eines verstorbenen katholischen oder syrisch-orthodoxen Kirchenbürgers oder eines Mitglieds der FCT Church, die ihren letzten Wohnsitz in Tägerwilen oder Gottlieben hatten, in der Evangelischen Kirche Tägerwilen oder Gottlieben statt, entfallen die Benützungsgebühren.
Organist/in wird nach Aufwand gemäss Besoldungsrichtlinien entschädigt.
Übernehmen Pfarrer oder Pfarrerinnen die Durchführung einer Abdankung, zu der sie nicht Verpflichtet wären, haben sie sich direkt mit den Angehörigen der Verstorbenen über eine allfällige Entschädigung zu verständigen.
Bei Abdankungsfeiern für Verstorbene ohne Konfession, einer anderen Konfession oder mit letztem Wohnsitz in einem anderen Kanton, stellt die Kirchgemeinde Tägerwilen-Gottlieben die Rechnung an die Angehörigen des Verstorbenen.
Kirchenbenützung inkl. Mesmerdienst und Reinigung: CHF 500,-
Findet die Abdankung eines verstorbenen katholischen oder syrisch-orthodoxen Kirchenbürgers oder eines Mitglieds der FCT Church, die ihren letzten Wohnsitz in Tägerwilen oder Gottlieben hatten, in der Evangelischen Kirche Tägerwilen oder Gottlieben statt, entfallen die Benützungsgebühren.
Organist/in wird nach Aufwand gemäss Besoldungsrichtlinien entschädigt.
Übernehmen Pfarrer oder Pfarrerinnen die Durchführung einer Abdankung, zu der sie nicht Verpflichtet wären, haben sie sich direkt mit den Angehörigen der Verstorbenen über eine allfällige Entschädigung zu verständigen.
Kirchenbenützung
Veranstaltungen in der Evangelischen Kirche Tägerwilen oder Gottlieben, die nicht den Charakter einer kirchlichen Feier haben und nicht im Rahmen der vom Kirchenmusikverantwortlichen der Evangelischen Kirchgemeinde Tägerwilen-Gottlieben veranstalteten Kirchenkonzerte stattfinden, bedürfen vorgängig der Bewilligung seitens der Kirchenvorsteherschaft. Die Entscheidungskompetenz wird an das Team Präsidium, Ressort Liegenschaften, Pfarramt und Mesmer delegiert. Einzelne Anfragen für Andachten von Kleingruppen, kirchliche Feiern und anderes mit kirchlichem Charakter liegt im Ermessen des Pfarramtes mit Information an das Präsidium.
Kirchenbenützung inkl. Mesmerdienst und Reinigung: CHF 500,-
Ortsvereine und ortsverbundene Organisationen bezahlen pauschal: CHF 150,-
Die Volksschulgemeinde Tägerwilen, die politischen Gemeinden sowie die Bürgergemeinden Tägerwilen und Gottlieben bezahlen für eine Kirchenbenützung keine Gebühr.
Kirchenbenützung inkl. Mesmerdienst und Reinigung: CHF 500,-
Ortsvereine und ortsverbundene Organisationen bezahlen pauschal: CHF 150,-
Die Volksschulgemeinde Tägerwilen, die politischen Gemeinden sowie die Bürgergemeinden Tägerwilen und Gottlieben bezahlen für eine Kirchenbenützung keine Gebühr.