Kircheneintritt
Herzlich willkommen!
Hat Sie eine kirchliche Feier angesprochen, bewegt oder gar berührt? Als Kirche sind wir für die Menschen da, für alle Generationen und in allen Situationen. Sollten Sie nicht oder nicht mehr Mitglied unserer Kirche sein, Sie können es jederzeit wieder werden.
Hat Sie eine kirchliche Feier angesprochen, bewegt oder gar berührt? Als Kirche sind wir für die Menschen da, für alle Generationen und in allen Situationen. Sollten Sie nicht oder nicht mehr Mitglied unserer Kirche sein, Sie können es jederzeit wieder werden.
Was ist zu tun?
Zum Eintritt oder Wiedereintritt können Sie einfach das folgende Dokument ausdrucken, ausfüllen und handschriftlich unterzeichnet an die angegebene Adresse senden. Wir werden dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Sollten Sie bisher Mitglied einer anderen Kirche sein, so müssen Sie dort Ihren Übertritt in die Evang. Landeskirche mitteilen. Die Meldung Ihres Kircheneintritts an die politische Gemeinde übernehmen wir.
Austritt
Einen Austritt bedauern wir natürlich sehr. Der Austritt aus der Evangelischen Kirche ist in schriftlicher Form und mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift zu erklären. Das kann formlos sein, Vorlagen finden Sie aber auch im Internet. Ein E-Mail (auch mit kopierter Unterschrift) genügt den Anforderungen der Evangelischen Landeskirche nicht. Die Kirchenvorsteherschaft nimmt dann in ihrer nächsten Sitzung Kenntnis von Ihrem Schreiben und bestätigt Ihnen und der politischen Gemeinde den Austritt schriftlich. Bei einen Austritt bis 31. Dezember wird im Kanton Thurgau die Steuerpflicht betreffend Kirchensteuern so gehandhabt, dass die Steuerpflicht für das ganze Jahr entfällt.